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5. Ehemaliger Fronhof/Hofbauer

 

 

Ein Fronhof war ein herrschaftlicher Gutshof, das wirtschaftliche und herrschaftliche Zentrum eines Hofverbandes und stützte sich sowohl auf Eigenwirtschaft als auch auf die Frondienste von Leibeigenen. Kleine Hufen waren ihm unterstellt Die Hufenbauern nutzten das Land des Grundherrn, dafür hatten sie ihm Abgaben und Dienste zu leisten. Der Fronhof mit den dazugehörigen Gebäuden  bildete eine Wirtschaftseinheit, die neben Ackerbau und Tierhaltung noch Garten- und Weinbau, Forst- und Teichwirtschaft betrieb.

 

 

Beschreibung des Fronhofs mit der ehemaligen Hausnummer 3 laut Urfassion des Katasters von 1808/09

 

Auf dem Fronhof lag das Recht auf den Blutzehnt von allen anderen Höfen. Dazu gehörte jeweils das zehnte Stück von Hühnern, Enten und Gänsen, dann jungen Schweinen, sowie das Recht auf den Kleinzehnt von Flachs, Hanf und Kraut in allen drei Feldern (Sommer-, Winter- u. Brachfeld), von Erdbirn aber nur im Brachfeld. Das Kammeralamt Wässerndorf hat ganzen Kleinzehnt nur vom Klee, Erdbirn und Rangers im Winter- und Sommerfeld, in der Brache aber nur von Rangers.

 

Zum Fronhof gehörten:

I   An consolidierten Gütern

a) Haus, Scheuern, Schweinstall, Backofen, Hofraith, Schafstall

b) an Schorgärten am Haus 4 Gert, c) an Peunten (kleines, meist eingezäuntes Grundstück) beiläufig   10 Gert, d) an Krautgärten nichts

e) an Feldern (u.a. in den Flurteilen) Schmieg, Sommerrieder, Plöchlein, unter den Weiden,  

    Rothenberger Wiesen, Zenner, Stockenau, Buch, Wiesboden, hinterm Dorf, Geckenheimer Weg,  

    tiefen Weg, Uffenheimer Weg, Mönchshöhe, Wasserrunzel, Kühäcker, Hundswiesen, Holzweg,

    Uttenhöfer Straße, Rosenbusch, Kornäcker, Rainäcker, Langer Berg insges.  ca. 84 Morgen

    Waldrecht: Alle Jahre aus den Gemeindewaldungen ¾ Morgen Schlagholz, einige Reiser und

     in Baufällen eine kleine Unterstützung von Bauholz;

     Gemeinderecht: Das Recht zur Horn- und Schäfereitrift auch einen Teil an den zur Zeit noch

     unverteilten Gemeindhutungen und Waldungen. Ferner von der Gemeinde gegen 12 Gert

     Krautfeld an 5 Stücklein.

II   An fliegenden Lehen eine Domprobstey-Hub genannt,  insges. ca.  41 Morgen

     Felder u.a.: Rümplersse, Seeleiten, Wiesflecken, Schleifweg, Mittlere Höhe, Pfennig, alte

     Leimgrube, Hintere Dorfgärten, Patter, Krumme Läng, Ständlein, Hundswiesen

III  An walzenden Stücken und Feldlehen

     An Peunten beim Pfarrhof  ¼ Morgen, in der Au ½ Morgen

IV  An eigenen Stücken ca. 3 Morgen Flächen insgesamt: 48 Tagwerk 16 Dezimal

      Weigenheim, 28.Okt. 1808                 gez.        Heinrich Rieder

NB! Rieder machte diese Angaben schon vor seiner Hochzeit am 18.4.1809 !

 

 

 

Lasten: Dieser Hof front der Grundherrschaft auch der Gemeinde mit 2 Stück Anspann und zur Jagd mit der Hand. Die Lehens- und Grundherrschaft ist das Fürstlich-Schwarzenbergische Kammeralamt Seehaus. Gibt dahin an Gült 13 Malter Korn Auber Gemäß und zwar nur 2 Jahre nacheinander, das 3. Jahr aber allemal nur die Hälfte hievon.

Ferner jährlich dahin Auber Gemäß 3 Malter 2 Metzen Haber, dann 1 Fastnachthenne zu 12 kr (Kreuzer) 2 pf und 33 ¾  ?? an Geld oder 15 kr. , dann in die Gemeindekasse dahier für beiläufig 12 Gert Krautfeld an 5 Stücklein jährl. 25 kr. Die Steuermasse auf Haus und Eingehör beträgt 170 ¾ fl (Gulden) und der jährliche Steuerbetrag hievon 53 fl 1 kr 2 pf. Den Hof mit Eingehör nebst 1 Paar Ochsen, 1 Pferd, sämtliches Bauereigeschirr,  hat dieselbe (Witwe Elisabetha Margaretha May, geb. Schlehlein) von ihrem Vater Paul Schlehlein hieselbst Anno 1789 käuflich übernommen um 9000 fl.

 

Den großen Zehent bezieht das Fürstl Schwarzenb, Kammeralamt Seehaus, den kleinen und Blutzehent aber dieser Hofbesitzer selbst, weil derselbe darauf haftet. Haus und Eingehör ist handlohnfrei. Es haftet aber darauf das Hauptrecht und wird bei Sterbefällen das beste vorhandene Stück Vieh nach dem unparteiischen Tax bezahlt.

Auch ist dieser Hof schuldig das Vaselvieh (Gemeindebulle, Hengst, Eber) zu halten. Der jedesmalige Besitzer dieses Hofes hat wegen der Haltung dieses Viehs 2 Morgen Wiesen am Ochsenwasen genannt aus der hiesigen Gemeinde und darf auch deswegen solange er solche hat kein Sprunggeld beziehen. 

 

Zu II: Dieses fliegende Lehen ist zum Fürstl. Schwarzenberg. Kammeralamt Seehaus lehenbar. Gibt an Gült dahin Auber Gemäß 4 Mz Waitzen, 2 Mz Korn, für 1 Fastnachthenne 12 kr 2 pf, dann 22 ½ kr an Beth 28 kr ½ pf und 10 mz oder 4 kr 16/7 pf, zehntbar zum Kammeral-Amt Seehaus.

Ist handlohnfrei. Die Steuermasse darauf beträgt 19 ¾ fl und der jährliche Steuerbetrag hievon 5 fl 55 kr 2 pf. Hat deren verstorbener Ehemann Joh. Georg May sen. von dessen Vater Gottfried May hieselbst am 24.Okt. 1807 käuflich übernommen um 1200 fl.

Auch ein Bruder (Joh. Matth. Schleelein, Vormund Joh. Matth. Preu) war da und erbte einen Teil des Hofes („Mieter“ 1808) ??

Zu III : a) Steuermasse darauf 2 ¼ fl Steuerbetrag hievon 40 kr 2 pf, hat dieselbe von ihrem Vater Paul Schleelein allhier am 18. Juli 1795 ererbt.  b) gibt zu Kammeralamt Seehaus Habergült Auber Maß ¼ mz, zehentbar, handlohnfrei, Steuermasse 1 fl, Steuerbetrag 18 kr, hat dieselbe mit den vorigen vom Vater ererbt.

Zu IV: c) zehentbar, handlohnfrei, Steuermasse beträgt darauf 3 ¼ fl und der jährliche Steuerbetrag hievon 58 kr 2 pf. Mit vorigen ererbt. d) zehentbar, handlohnfrei, Steuermasse darauf 2 fl, Steuerbetrag hievon 30 kr, auch ererbt vom Vater. e) zehentbar, handlohnfrei, Steuermasse darauf.

2 fl, Steuerbetrag hievon 30 kr, wieder ererbt mit den vorigen. 

 

 

 

Einträge zu den Hofbesitzern von Nr.3 aus dem Familienbuch Weigenheim:

 

1604 und 1606 ist ein Hans Weit/ Weid, „junger Hoffbauer“ genannt.

 

Johann Schneider, Hofbauer und Gerichtsverwandter, * 1677, +  13.12.1737 „den 11. vorher die hohe Scheune herabgefallen und tödlich verwundet“, die Frau Anna Margaretha

 

 

Johann Georg Schneider, Hofbauer, *  1711, + 21.9.1762, 51//0/1/2, oo 12.11.1743 mit Anna Barbara Vogel,

 

 

Johann Paul Schlehlein, Hofbauer, Einheirat (Vater: Johann Michael Schl., Geckenheim) + 6.5.1795, 50/8/0, * 1744, oo 24.7.1770 mit Anna Regina Schneider, (Vater: Georg Schneider, Hofbauer), + 13.5.1795, 51/6/-2,

 

 

Die erstgeborene Tochter Luise Margaretha Schlehlein * 23.5.1771, oo am 24.4.1798 den

Johann Georg May, * 18.9.1770, + 6.3.1808, Hofbauer und Siebner,

 

Die Witwe Luise Margaretha May, geborene Schlehlein * 23.5.1771, + 15.11.1840,  oo am 18.4.1809 m. Heinrich Rieder, Hofbauer, Siebner, Gemeindeausschussmitglied, * 17.11.1769 in Langenfeld

 

Georg Leonhard Rieder, Hofbauer, Nr.3, Stiftungspfleger, Siebner, Gemeindeausschussmitglied, *22.10.1811, + 29.4.1887, Lungenlähmung, oo 19.6.1842 mit Anna Margaretha Geißlinger aus Auernhofen, + 1.12.1877,

 

Johann Jobst Rieder, Hofbauer, Nr.3, *27.11.1851, + 2.4.1902, oo 2.2.1883 mit Witwe Elisabetha Barbara Eckert, geborene Wicklein, *10.2.1843, + 8.11.1912, (Vater: Wagnermeister u. Ölmüller Joh. W. Nr.7.), (oo 10.9.1867 mit Joh. Eckert, + 4.12.1879, Leberleiden)

 

Christian Rieder, Hofbauer, Nr.3., * 12.6.1883, +1947, Sturz aus einem Kraftfahrzeug, Schädel-, Halswirbelsäulen-, Rippen- und Schlüsselbeinbruch,

oo 3.11.1911 mit Anna Barbara Ruhl, * 28.1.1884 in Gollhofen

1925 wurde das Wohnhaus erbaut woran diese Gedenktafel erinnert.

 

 

Hofbauer

 

 

 

 

In den letzten Kriegstagen brannte die Scheune ab.

 

Johann Rieder, Hofbauer, Nr.3, * 23.12. 1912, +                ,

                       oo 1947 mit Anna Margaretha Stein, * 23.7.1922 in Ulsenheim

                      

 

Hans Rieder, Hofbauer, Hofbauer Nr.3 , * 5.3.1949, +  Sept. 2004,

 

Er war der letzte Hofbauer, der den Hof bewirtschaftete. Nach dessen Tod im September 2004 verkaufte der Erbe Michael Rieder den Hof 2007 an Ramona und Uwe Bobe, die das Anwesen mit viel Liebe von Grund auf renovierten und ausbauten. 2020 übernahm Tochter Isabel Kuttner die ehemaligen Kuh- und Bullenställe und baute in Eigenregie diesen nicht mehr benötigten Teil des Hofes zu Wohnfläche um.