10. Ehemalige Synagoge
Die ersten dokumentarisch belegten Hinweise auf eine Synagoge in Weigenheim finden wir in zwei Schreiben aus dem Jahr 1738.
Im „Gehorsamsten Bericht, eine in Weigenheim errichtet werden wollende Synagoge“
von Amtsvogt Herr von Bendels wird klar, dass im Jahr 1738 noch keine Synagoge bestand, dass die Judenschaft Weigenheims wohl aber einen Antrag auf die Erlaubnis zum Bau einer Synagoge beim Gericht in Seehaus eingereicht hatte, er aber aus vielerlei Gründen der Herrschaft von Schwarzenberg empfohlen habe, den Bau einer solchen Synagoge abzulehnen. Die Juden sollten zufrieden sein, weiterhin im Haus Nummer 9, das der Jud Josephs (Witwe von Israel Joseph) Wittib gehört, ihre Gottesdienste abhalten zu dürfen.
Mit noch viel deutlicheren Worten lehnt der Herrschaftsrichter Johann Valentin Schwingenstein die von den Juden im Februar 1738 eingereichte Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Bauantrages durch Herrn von Bendel ab.
Sie sollten zufrieden sein, sich überhaupt in der Gemeinde zum Gebet (wenn auch in einem Privathaus, das aber quasi als Synagoge angesehen werden müsste) versammeln zu dürfen.
Er beklagt ferner die jüdische „ohn Verschämt- und Vermessenheit“, mit der Israeliten versuchten, immer mehr Rechte in Weigenheim zu erlangen.
Im Jahr 1754 wird, zeitgleich mit Hüttenheim, eine „Synagoge“ errichtet. Dabei handelte es sich aber nicht um eine große Synagoge, sondern vielmehr um ein kleines Häuschen von ca. 7 m im Quadrat, das auf dem Gelände mit der Hausnummer 13 errichtet wurde.
Im Jahr 1844 wenden sich der Cultusvorsitzende Marx Schmalberger und der Kaufmann Abraham Sommer an das Fürstliche Herrschaftsgericht in Seehaus und beklagen den ruinösen Zustand ihrer kleinen Synagoge, in der sie „Gefahr laufen, ihre Gebete nicht mehr verrrichten zu können.“
Nach Berechnungen des Maurermeisters Johann Michael Engel und des Zimmermeisters Johann Michael Popp aus Weigenheim würden sich die Reparaturkosten (Erhöhung um ein Stockwerk, neue Grundmauern, neue Inneneinrichtung) auf ca 500 fl belaufen
Die israelitische Gemeinde konnte die geschätzten Reparaturkosten in dieser Höhe für ihre „alte Synagoge“ nicht aufbringen und bat daher die Herrschaft Schwarzenberg, eine landesweite Kollekte durchführen zu dürfen.
Im Dezember 1844 wurde ihr dies aber mit Verweis auf § 24 des Judenedikts vom 10. Juni 1813 verweigert, da die Voraussetzung zum Bau einer Synagoge die Anwesenheit von mindestens 50 Familien wäre.
Für so kleine Gemeinden wie Weigenheim sah das Edikt lediglich die „einfache Hausandacht“ vor, so wie sie in unserem Ort bereits seit vielen Jahren praktiziert wurde.
Aber die Weigenheimer Juden gaben nicht auf und wandten sich mit ihrem Ansinnen anscheinend direkt an seine Majestät den König („..dem Könige unmittelbar überreichte Vorstellung..“), und im Juli 1845 erhielt das Herrschaftsgericht Hohenlandsberg zu Seehaus von der Königlichen Regierung von Mittelfranken den Auftrag, die von den Juden gewünschte Kollekte zu bewilligen.
Die bayernweit durchgeführte Kollekte erbrachte insgesamt knapp 275 Gulden - 50 Gulden spendete seine Hochfürstliche Durchlaucht, der allergnädigste Fürst von Schwarzenberg, höchstpersönlich.
Aus Hüttenheim kamen z. B. 4 fl 38 Kr. aus der Oberpfalz 32 fl 29 Kr.
Im Juni 1846 wandte sich Cultusvorsteher Abraham Sommer an das fürstliche Amt Seehaus und brachte vor, dass die Bausubstanz des alten Betsaales so schlecht war, dass eine Reparatur nicht mehr vorgenommen werden konnte. Die israelische Gemeinde habe deshalb beschlossen habe, das alte Gebäude abzureißen und auf dem Platz eine Neue Synagoge zu errichten. Das für die (geplanten) Reparaturmaßnahmen eingesammelte Geld solle dafür mitverwendet werden.
Der Uffenheimer Maurermeister Arnet erstellt einen Kostenvoranschlag für den Neubau einer Synagoge in Höhe von 1039 Gulden
„Bei Haus Nr 12 und 13 soll „in den allda befindlichen Schorgarten die neue Synagoge gebaut werden“. Die Synagoge soll nach den bezeichneten Bauriß so aufgebaut werden, dass der Gemeineweg vorne an der Mittagsseite, und dann der Gibel gegen Abend der Gemeineweg und auf der hinteren Seite gegen Mitternacht der Garten des Bauersmannes Friederich Ekert die Grenzen festlegen.“
Die 1847 eingereichten Pläne wurden von der Regierung gebilligt und es sollte schnellstmöglich mit dem Neubau kann begonnen werden. Aber als „der Sockel des Neubaus planmäßig herausgebaut“ war, sahen die Juden, dass „der innere Raum der Synagoge (ca 7 m im Quadrat) für das Bedürfnis zu klein“ war. Ein neuer Plan musste erstellt und eingereicht werden, und der Baubeginn verzögerte sich erneut.
Die Bauarbeiten wurden im Jahr 1849 an den Maurermeister Aumüller aus Herbolzheim vergeben. Der baute allerdings derartig schlecht, dass sich die Weigenheimer Juden klagend an die Regierung von Mittelfranken wandten; der Baureferent Fleßa besichtigte die Baustelle und kam zu dem Schluss, dass die eingereichte Beschwerde durchaus begründet war und forderte Maurermeister Aumüller dringend auf, die Mißstände umgehen zu beheben.
Im November des Jahres 1849 konnte die neue Synagoge von der israelitischen Gemeinde Weigenheims genutzt werden.
Nach Auflösung der israelitischen Cultusgemeinde Weigenheims im Mai 1900 wurde die Synagoge mit all dem Inventar verkauft. Der Handelsmann Joseph Liebreich erwarb sie zunächst für den Preis von 300 Gulden und nach dessen Weggang aus Weigenheim kaufte sie Leonhard Gall. Als Bedingung wurde beim Verkauf festgeschrieben, dass, wie immer das Areal genützt würde, an dieser Stelle niemals ein Schweinestall errichtet werden dürfe.
Bis 1962 wurde das Gebäude unterschiedlich genutzt. Danach erfolgte ein weiterer Umbau, um es als eine Halle für landwirtschaftliche Maschinen verwenden zu können. Zum Thema ‚rituelles Bad‘ im Synagogengebäude scheiden sich die Geister; einige behaupten es habe keines gegeben, die anderen sagen es wurde zugeschüttet-wasserreich genug wäre der Ort an dieser Stelle gewesen. Das Bauwerk ist - trotz verschiedener Umbauarbeiten - in der Grundsubstanz noch im Wesentlichen erhalten. Im Inneren haben sich verschiedene Spuren erhalten.